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   VGH Bayern, 14.02.2007 - 5 C 07.369   

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VGH Bayern, 14.02.2007 - 5 C 07.369 (https://dejure.org/2007,19468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2007 - 5 C 07.369 (https://dejure.org/2007,19468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 5 C 07.369 (https://dejure.org/2007,19468)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für das Begehren eines Ausweises über die Rechtsstellung als Statusdeutscher

  • Judicialis

    GG Art. 116; ; GKG § 39 Abs. 1; ; GKG § 52; ; ZPO § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 116; GKG § 39 Abs. 1; GKG § 52; ZPO § 5
    Staatsangehörigkeitsrecht: Streitwert; Objektive Klagehäufung; Streitgegenstand; Zusammenrechnung; Wirtschaftliche Bewertung; Selbständiger Wert; Statusdeutscher; Ausweis über die Rechtsstellung Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.09.1981 - 1 C 23.81

    Aufhebung einer Ausweisungsverfügung - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 5 C 07.369
    Eine Zusammenrechnung kommt jedoch nur bei Ansprüchen von selbständigem Wert, die wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen, in Betracht (BVerwG, B.v. 22.9.1981 - 1 C 23.81, DÖV 1982, 410 zu §§ 13, 12 Abs. 1 GKG a.F. i.V.m. § 5 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08

    Streitwert bei Streit über Nebenbestimmungen oder andere Zusätze zu einer

    Sie ist in der Rechtsprechung z.B. angenommen worden, wenn die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft und zugleich die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Statusdeutscher begehrt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -juris), neben der Entlassung aus der Schule zusätzlich ein Hausverbot angefochten wird (OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 -BeckRS 2007 28447), gleichzeitig die Aufhebung einer Beseitigungsanordnung und die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für dieselbe Anlage begehrt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.8.2006 - 5 S 455/06 - BeckRS 2006 25520) oder sowohl ein Bauvorbescheid als auch eine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben angefochten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1795/94 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2008 - L 24 B 182/08

    Streitwert; Feststellung von Versicherungspflicht zur Rentenversicherung;

    Eine Zusammenrechnung nach § 39 Abs. 1 GKG setzt daher voraus, dass die mehreren Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbständigen materiellen Gehalt haben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, zitiert nach juris, m. w. N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 C 07.369 -, zitiert nach juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 - 5 S 455/06 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 8 OA 225/09

    Voraussetzungen für das Unterbleiben einer eigenständigen Ermittlung und

    Eine solche eigenständige Ermittlung und anschließende Zusammenrechnung der Werte mehrerer selbständiger Streitgegenstände unterbleibt nur dann, wenn die verschiedenen Anträge keine selbständige Bedeutung haben, sondern das gleiche Interesse betreffen und somit von einer ideellen Identität auszugehen ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.6.2008 - 2 OA 312/08 -, juris, Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.2.2007 - 5 C 07.369 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2008 - 1 O 54/08

    Zur Höhe des Streitwertes bei begehrter Aufhebung bereits gewährten Sonderurlaubs

    Von einer Zusammenrechnung ist indes bei Vorliegen eines wirtschaftlich identischen Streitgegenstandes abzusehen (vgl. hierzu: BVerwG Beschluss vom 15. Juli 1998 - Az.: 1 B 75.98 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 100; Beschluss vom 28. Januar 1991 - Az.: 1 B 95.90 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 48; BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - Az.: 5 C 07.369 - und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2006 - Az.: 1 E 1239/06 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07

    Voraussetzung der Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände gemäß § 39

    BayVGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -, juris.
  • OVG Sachsen, 07.01.2010 - 5 E 132/09

    Auslegung dese Klagebegehrens, zwei Widerspruchsbescheide

    Eine Zusammenrechnung kommt nur bei Ansprüchen von selbständigem Wert, die wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen, in Betracht (BayVGH, Beschl. v. 14.2.2007 - 5 C 07.369 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 22.9.1981, DÖV 1982, 410 zu §§ 13, 12 Abs. 1 GKG a. F. i. V. m. § 5 ZPO).
  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 7 C 08.1731

    Streitwertbeschwerde; (kein) Vertretungszwang; Zusammenrechnung der Werte

    Eine Zusammenrechnung nach § 39 Abs. 1 GKG unterbleibt, wenn die Anträge keine selbstständige Bedeutung haben, sondern das gleiche Interesse betreffen und somit von einer ideellen Identität auszugehen ist (vgl. BayVGH vom 10.1.2008 Az. 10 C 07.1383 und vom 14.2.2007 Az. 5 C 07.369 ; NdsOVG vom 17.6.2008 Az. 2 OA 312/08 ; OVG NRW vom 15.11.2007 Az. 19 E 220/07 ).
  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 22 C 10.933

    Streitwert einer Drittanfechtungsklage gegen eine Auflagenänderung einer

    Nach ihrem Wortlaut bezieht sich diese Vorschrift aber nur auf eine Mehrheit von Streitgegenständen in demselben Verfahren im Rahmen einer objektiven Klagehäufung (vgl. BayVGH vom 14.2.2007 Az. 5 C 07.369).
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